Übungsleiter

Nebenjob als Übungsleiter, Trainer oder Coach

Es gibt in Deutschland viele öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Vereine in welchen Wissen an andere Menschen vermittelt wird. Als Beispiel kann man den „Erste-Hilfe-Kurs“ beim Deutschen Roten Kreuz nennen. Doch auch bei der freiwilligen Feuerwehr oder im Sportverein, genauso wie bei den Volkshochschulen, werden engagierte Dozenten oder Trainer benötigt.

Welche Aufgaben hat ein Übungsleiter?

Wenn man nach Übungsleitern sucht, dann findet man diese sehr häufig in Sportvereinen. Hier können sie zum Beispiel als Trainer oder Mannschaftsbetreuer tätig sein. Die Sportarten gehen hierbei von Fußball bis zum Yoga. Doch auch an Volkshochschulen können Tätigkeiten als Dozent übernommen werden. Bei der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Roten Kreuz können Sie als Ausbilder tätig sein.

Die Übungsleiterpauschale

Egal ob Sie nun als Übungsleiter, Dozent oder Ausbilder tätig sind, Sie erhalten hierfür in der Regel eine Aufwandsentschädigung. Wenn Sie mit der Aufwandsentschädigung eine Summe von aktuell 2400 Euro (seit Januar 2013) nicht überschreiten, müssen keine Steuern oder Versicherungsbeiträge abgeführt werden. Es handelt sich bei dieser Summe um die sogenannte Übungsleiterpauschale. Bis zu dieser Sume können Sie die Aufwandsentschädigung in voller Höhe behalten.

Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale

Multi-Jobber © bluedesign – Fotolia.com

Um die Übungsleiterpauschale auch nutzen zu können, dürfen Sie diese Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben. Sobald hieraus eine Hauptbeschäftigung wird, entfällt die Pauschale. Als Faustregel kann man sich merken, dass die Tätigkeit als Übungsleiter im Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel einer  vergleichbaren hauptberuflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen darf.

Ein weiterer, wichtiger Punkt ist, dass für die Nutzung der Übungsleiterpauschale nur Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen, Kirchen, öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen anerkannt werden.

Im übrigen kann die Übungsleiterpauschale auch mit einem 450-Euro-Job kombiniert werden. Hierdurch steigt die steuer- und sozialversicherungsfreie Verdienstgrenze auf monatlich 650 Euro.