Muss ich in der Steuererklärung den Nebenjob angeben?
Sehr häufig kommt die Frage auf, ob man einen Nebenjob in der Steuererklärung angeben muss. Das ist von einigen Faktoren abhängig, kann aber beantwortet werden. Da ich kein Anwalt bin ist die Antwort auf diese Frage ist nicht rechtsverbindlich.
Was für ein Nebenjob?
Als erstes müssen wir klären, um was für einen Nebenjob es sich handelt. Je nachdem gibt es dann eine jeweilige Regelung.
Steuern auf einen Minijob
Das Einkommen aus einem Minijob wird im Normalfall vom Arbeitgeber pauschal versteuert und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Arbeitgeber wollen im Regelfall gar keine Lohnsteuerkarte für die Abrechnung haben, da die Pauschale in Höhe von 2 Prozent zusammen mit den anderen Pauschalen an die Minijob-Zentrale abgeführt wird.
Auch wenn der Arbeitgeber die versteuerten 2 Prozent von Ihnen zurückfordern sollte, brauchen Sie diese nicht in der Lohnsteuererklärung mit angeben.
Steuern bei einem Nebenjob auf Lohnsteuerkarte
Wenn das Einkommen im Nebenjob über 450,–EUR liegt und Sie dort angestellt sind, dann befinden Sie sich in der Steuerpflicht. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer gleich ein und führt diese ab. In der Steuererklärung sind dann die Daten der Hauptbeschäftigung und aus dem Nebenjob anzugeben, da eine Zusammenrechnung erfolgt.
Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Sie haben eine Hauptbeschäftigung und betreiben eine nebenberufliche Selbstständigkeit? In diesem Fall wird die Steuererklärung umfangreicher da man zusätzlich Nachweise über Einnahmen und Ausgaben, die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung beilegt. Je nach Umfang und Rechtsform der nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es auch umfangreichere Varianten, wie zum Beispiel die Bilanz bei einer GmbH. Vielfach macht es dann Sinn mit einem Steuerberater zusammen zu arbeiten.