Nebenberuflich Arbeiten bei Rente

Nebenjob bei Rente

In vielen Bereichen werden Rentner als Aushilfen eingesetzt. Was bei einem Nebenjob neben dem Rentenbezug zu beachten ist lesen Sie hier.Für Rentner, die bereits über 65 Jahre alt sind wurde die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2010 abgeschafft. Dabei ist es egal ob es sich um einen Minijob oder ein höheres Einkommen handelt. Bei der Annahme einer Nebentätigkeit auf Lohnsteuerkarte müssen Sie keine Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung zahlen. Sie sind nur Pflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Altersfrührente

Anders verhält es sich bei Altersfrührentnern. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei momentan 450,–EUR im Monat. Wenn Sie also als Frührentner einen Minijob antreten, dann ist das in Ordnung da Sie nicht mehr als 450,–EUR verdienen. Als Rentner ist sogar Weihnachts- oder Urlaubsgeld kein Problem, da die Hinzuverdienstgrenze maximal zweimal im Jahr um das doppelte erhöht werden kann, ohne dass es für die Altersfrührente gefährlich wird.

Wenn nun mit dem Einkommen die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, dann wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger eine mögliche Kürzung der Rente geprüft. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch direkt bei der zuständigen Rentenversicherung.