Nebenjob bei Elternzeit

Darf man während der Elternzeit einen Nebenjob ausüben?

Wenn Sie in Elternzeit sind, dann sind Sie nicht nur mit der Kinderbetreuung und dem Haushalt beschäftigt. Weiterhin sind Sie noch ganz normal angestellt.Das Hauptbeschäftigungsverhältnis besteht während der Elternzeit weiter. Somit müssen Sie auch die gleichen Voraussetzungen beachten, wie bei einem Nebenjob trotz Hauptbeschäftigung.

Voraussetzung

Auch wenn Sie in der Elternzeit Ihrem Arbeitgeber gegenüber nicht weisungsgebunden sind, dürfen Sie ihm keine Konkurrenz machen. Weiterhin dürfen Sie nicht länger als 30 Stunden in der Woche im Rahmen der Elternzeit arbeiten.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet den Hauptarbeitgeber zu informieren, wenn Sie in der Elternzeit eine nebenberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen.

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