Mit einem Nebenjob zu einem höheren Lebensstandard

Immer mehr Menschen nehmen einen Nebenjob an. Oft reicht ein Verdienst nicht aus, um einigermaßen gut über die Runden zu kommen. Selbst wenn das Einkommen ausreicht kann es sinnvoll sein, sich zu überlegen, ob man nebenberuflich arbeiten kann. Viele nehmen neben dem Beruf einen zweiten Job auf Lohnsteuerkarte an. Eine weitere, sehr beliebte Möglichkeit, besteht darin, eine geringfügige Beschäftigung anzunehmen, bei der der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten trägt. Viele Menschen beginnen auch eine Nebentätigkeit auf selbstständiger Basis. Oft läuft das Geschäft dann so gut, dass daraus die Haupteinnahmequelle entstehen kann.

Zunächst den Arbeitgeber fragen

Bevor ein Nebenjob angenommen wird, muss der Arbeitgeber informiert werden. Dieser muss zustimmen, wenn der Mitarbeiter nebenberuflich arbeiten möchte. Zunächst einmal darf der Nebenjob einen gewissen zeitlichen Rahmen nicht überschreiten. Als Faustregel gilt, dass die Leistungsfähigkeit für den Hauptjob nicht beeinträchtigt werden darf. Ein weiterer Punkt der bei einem Nebenjob beachtet werden muss ist, dass dieser zu keinem Interessenkonflikt führen darf. Wer bei einem Konkurrenzunternehmen zu seinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten will, der braucht sich nicht zu wundern, wenn sein Arbeitgeber es nicht gerne sieht, wenn er dort nebenberuflich arbeiten will, denn es besteht immer die Gefahr, dass er absichtlich oder unbeabsichtigt Berufsgeheimnisse verrät.

Möglichkeiten, nebenberuflich zu arbeiten

Multi-Jobber © bluedesign – Fotolia.com

Wer nur ein geringes Zubrot von bis zu 450 Euro benötigt, der sollte sich überlegen, ob er nicht eine geringfügige Beschäftigung annimmt. Diese hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber sämtliche Sozialleistungen übernimmt. So bekommt der Arbeitnehmer bei seinem Nebenjob den gesamten Betrag ausbezahlt und hat weiter keine Abzüge. Wer mehr Geld benötigt, der muss sich nach einem Zweitjob umsehen. Dieser wird dann wie sein Hauptjob besteuert. Der Unterschied besteht darin, dass dieser mit der Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wird. Für den, der nebenberuflich arbeiten will, ist das zunächst ein wenig ernüchternd, denn es bleibt nur sehr wenig übrig. Das Geld bekommt er aber zu einem großen Teil bei der jährlichen Steuererklärung wieder zurück. Wer also nebenberuflich arbeiten will, der muss sich angewöhnen, regelmäßig die Einkommensteuererklärung zu machen. Last but not least kann man auch nebenberuflich arbeiten, indem man sich selbständig macht. Es kann die Kneipe sein, die man nach Feierabend öffnet oder es ist ein Nebenjob, der über das Internet ausgeführt wird. Wer ein bisschen Ahnung hat, der kann zum Beispiel als Affiliate arbeiten. Er empfiehlt auf seiner Webseite Produkte und wenn ein solches über seinen Link verkauft wird, dann bekommt er eine Provision.

Vom Nebenjob zur Hauptbeschäftigung

Wer mit einem Nebenjob beginnt, dem kann es durchaus passieren, dass ihm die Arbeit so viel Spaß macht, dass er bald seinen Hauptjob aufgibt und nur noch seinen Nebenjob ausübt. Vor allem bei8 einer Selbständigkeit kann das passieren. Wer im Internet nebenberuflich arbeiten und dort Geld verdienen will, der hat vielleicht immer mehr Erfolg und irgendwann kann er seinen Hauptberuf aufgeben und nur noch als Selbständiger arbeiten.