Nebenjob bei Arbeitslosigkeit

Darf man bei Arbeitslosigkeit einem Nebenjob nachgehen?

Nur weil Sie arbeitslos sind, bedeutet das nicht sofort, dass Sie keinen Nebenjob ausüben dürfen. Das Arbeitsamt muss jedoch sofort und ohne Aufforderung über die Nebentätigkeit informiert werden.

Arbeitslosengeld I

Als Bezieher von Arbeitslosengeld darf man nicht mehr als 14,9 Stunden in der Woche arbeiten, da sonst der Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren geht. Das zuständige Arbeitsamt entscheidet den Umfang der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld.

Es gibt jedoch immer einen minimalen Freibetrag für den Nebenjob, der nicht vom Arbeitslosengeld abgezogen werden kann. Dieser liegt bei 165,–EUR im Monat.

Arbeitslosengeld II

Im Januar 2005 wurde die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengefasst. Das Arbeitslosengeld II, oder auch Hartz IV, hat die bisherige Arbeitslosenhilfe abgelöst.

Auch hier besteht die Möglichkeit einer Nebenberuflichen Arbeit nachzugehen. Die Zeitgrenze von 14,9 Stunden in der Woche gilt hier nicht. Bis zu 100,–EUR können ohne Anrechnung hinzu verdient werden. Alles weitere wird bis zu 80% mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.

Weitere Informationen zum Thema Nebenjob und Arbeitslosigkeit erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt oder Jobcenter.